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19.07.1911
Rente für Witwen und Waisen

Mutter und Tochter© Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz, Berlin Die Reichsversicherungsordnung (RVO) fasst die Arbeitersozialversicherung in einem Gesetzbuch zusammen, das teilweise heute noch gilt. Erstmals wird die Rente auch an Witwen und Waisen der Versicherten gezahlt.
Damit war aber noch kein System der sozialen Sicherung entstanden, sondern ein System der Linderung des ärgsten Elends: Krankengeld wurde erst nach einer zweitägigen Wartezeit gezahlt und betrug etwa die Hälfte des ohnehin kargen Arbeitslohnes. Die Altersrenten lagen darunter und wurden erst nach Vollendung des 70. Lebensjahres gezahlt (bei einer mittleren Lebenserwartung von 50 Jahren). Witwen erhielten bei eigener Arbeitsunfähigkeit eine Hinterbliebenenrente von etwa zehn Prozent des Arbeitslohnes. Arbeiter waren schlechter gestellt als Angestellte.
(Quelle: Soziale Sicherung. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, 1994)





