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25.06.1969


Beginn der aktiven Arbeitsmarktpolitik


Die Bundesanstalt für Arbeit wird durch das Arbeitsförderungsgesetz zu einer aktiven Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verpflichtet. Die Förderung der Berufsausbildung, Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (z. B. Kurzarbeitergeld) oder die berufliche Eingliederung von Behinderten sollen Arbeitslosigkeit vermeiden. Vorausgegangen war die erste große Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik.