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11.07.1985
Gleiches Rentenrecht für Männer und Frauen

Gleiches Recht für
Männer und Frauen
Die Hinterbliebenenrentenreform bringt die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im Rentenrecht: Jeder Ehegatte hinterlässt seiner Partnerin die Anwartschaft auf seine Rente. Erstmals werden Frauen für Zeiten der Kindererziehung auch ohne Beitragszahlung eigene Ansprüche in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Dies soll vor allem helfen, die mageren Witwenrenten von Hausfrauen aufzubessern.





