Neue Materialien
18.12.1989
Die Rentenversicherung in der Krise

Im Ruhestand – in Sorge? © Photodisc
Die Rentenversicherung muss erstmals auf die steigende Lebenserwartung bei künftigen Rentnergenerationen reagieren. Deshalb beschließt der Bundestag das „Rentenreformgesetz“, das aber erst 1992 in Kraft tritt. Um das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern in der Balance zu halten, soll das Rentenalter durch das Gesetz wieder schrittweise von 60 bzw. 63 Jahre auf einheitlich 65 Jahre angehoben werden.
Bereits 1995 erkennt man, dass die Altersentwicklung dramatischer verläuft als bisher angenommen. Deshalb wird die Anhebung des Rentenalters mit dem „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz“ von 1996 beschleunigt.





