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01.01.1996


Freie Krankenkassenwahl


Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen ab 1. Januar 1996 ihre Krankenkasse frei wählen und einmal im Jahr wechseln. Bis dahin waren Arbeiter verpflichtet, sich bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) zu versichern. Den Krankenversicherungen wird drei Jahre Zeit für die Umstellung gegeben. Die Ortskrankenkassen, die bis dahin in hunderte einzelne Orts- und Bezirksverbände zersplittert waren, schließen sich landesweit zusammen.