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Lexikon
Gesetzliche Rentenversicherung
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Renten bei Erwerbsminderung, im Alter und nach dem Tod des Beitragszahlers an dessen Hinterbliebene (2008: 203 Mrd. Euro),
- Zahlung der Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) (2008: 14 Mrd. Euro),
- Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ führt sie daneben medizinische und zum Teil auch berufsfördernde Reha-Maßnahmen durch, wenn damit dem Versicherten die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder der Wiedereinstieg in einen anderen Beruf ermöglicht wird (2008: 5 Mrd. Euro).
Im Unterschied zu einer privaten Individualversicherung werden die Beiträge nach der Einkommenshöhe und nicht nach einem individuell versicherten Risiko ermittelt (Solidarprinzip). Außerdem beinhaltet sie Elemente des sozialen Ausgleichs. So werden zahlreiche Zeiten bei der Rente berücksichtigt, für die der Versicherte selbst keine Beiträge geleistet hat (zum Beispiel Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder in den früheren Vertreibungsgebieten, Mutterschaftszeiten).
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder, der Lohn oder Gehalt bekommt, muss derzeit (im Jahr 2010) 19,9 Prozent seines Verdienstes in die Rentenversicherung einzahlen – bis zu einer bestimmten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahre 2010 bei einem Bruttogehalt von 5.500 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern bei 4.650 Euro. Damit beträgt der Beitrag maximal 19,9 Prozent von 5.500 Euro, also 1.094,50 Euro (in den neuen Bundesländern: 925,35 Euro). Die Hälfte der Beiträge trägt aber der Arbeitgeber.
Finanzierung im Umlageverfahren
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im Gegensatz zur Privatversicherung nicht durch Ansammeln von Kapital für spätere Auszahlungen an die Versicherten, sondern im so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Aus den laufend von den aktiven Versicherten gezahlten Beiträgen werden die heutigen Renten bezahlt. Größere Rücklagen, außer für kurzfristige Einnahmenschwankungen (so genannte „Nachhaltigkeitsrücklage“), werden nicht gebildet. Allerdings reichen die Beiträge allein nicht zur Finanzierung aus, weil der Rentenversicherung im Laufe der Zeit zahlreiche nicht beitragsgedeckte Lasten aufgebürdet wurden (zum Beispiel die Eingliederung der Spätaussiedler oder der Rentner der ehemaligen DDR in das Rentensystem ohne entsprechende Beiträge hierzu). Daher wird ein Teil der Renten mit einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss finanziert. Im Jahr 2008 betrug er 56,4 Milliarden Euro, das sind knapp 25 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung.
Reformen
Zahlreiche Reformen seit Beginn dieses Jahrhunderts sollten die Rentenversicherung zukunftsfest machen. Eine der umstrittensten Maßnahmen war die stufenweise Anhebung des bisherigen regulären Rentenalters von 65 Jahren ab 2012 bis zum Jahre 2029 auf 67 Jahre (siehe auch Rentenreformen).




