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Verbraucherschutz
Institutionen
Gesetze und Aufsichtsbehörden regeln die Versicherungsbedingungen. Medien und Verbraucherschützer helfen herauszufinden, wie man nicht mehr für seine Sicherheit zahlt als notwendig ist. Und nicht zuletzt existiert mit dem Versicherungsombudsmann eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungen gibt es seit dem Jahr 1901. Damals wollte Kaiser Wilhelm II. „die Gefahr der Schädigung des Volkswohls, die von einem Missbrauch des Versicherungswesens droht“, in den Griff bekommen. Heute wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber, dass die Versicherungen die Kunden vor Vertragsabschluss ausreichend informieren und im Versicherungsfall auch zahlungsfähig sind.
Ordentliche Geschäfte
Das Gesetz erlaubt der BaFin zu kontrollieren, ob ein Versicherungsunternehmen
- seinen Geschäftsbetrieb ordentlich führt, das heißt ob es für die zu erwartenden Versicherungsleistungen angemessene Prämien erhebt und ausreichende Rückstellungen bildet,
- künftige Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann,
- über genügend freie Finanzmittel verfügt, um auch unerwartete Verluste zu decken,
- sich gegen unerwartete Verluste rückversichert,
- ordentlich über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegt, das heißt Bilanzen und Erfolgsrechnungen nach einheitlichen Grundsätzen aufstellt und die finanzielle Lage richtig darstellt.
Ordentlicher Umgang mit den Kunden
Die BaFin stellt sicher, dass
- der Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ausführlich über Gegenstand und Bedingungen des Vertrages unterrichtet wird, um ihm eine Beurteilung des angebotenen Produktes zu ermöglichen; dazu sind die Versicherungsunternehmen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet,
- die Versicherungsbedingungen, die das Produkt selbst sowie die Rechte und Pflichten vor allem von Privatkunden beschreiben, in Ordnung sind.
Der Ombudsmann
Am 21. April 2001 haben die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vertretenen Erstversicherer den Versicherungsombudsmann e. V. gegründet.
Dadurch wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung einer neutralen, unabhängigen Schlichtungsstelle geschaffen, die für Unstimmigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen aller Sparten zuständig ist. Nur die privaten Krankenversicherer sind dem Versicherungsombudsmann e. V. nicht beigetreten; sie haben einen eigenen Ombudsmann.
Der Ombudsmann hilft Verbrauchern, Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen unbürokratisch, außergerichtlich und kostenfrei beizulegen. Er ist in seinen Entscheidungen unabhängig. Die Versicherungswirtschaft hat sich bereit erklärt, seine Schiedssprüche bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro als verbindlich zu akzeptieren. Der Verbraucher ist nicht an die Entscheidungen gebunden. Er kann zu jedem Zeitpunkt das Ombudsmannverfahren beenden und Klage bei einem Gericht einreichen.
Versicherungsombudsmann e. V. im Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Gut, dass es Regelungen gibt die die Versicherten schützen! Wenn man selbst kein Fachmann ist können die einem ja so gut wie alles erzählen ohne dass man wirklich merkt ob das jetzt stimmt oder ob man ausgenommen wird.






