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Sozial- und Individualversicherung
Von Anfang an versichert
Mit dem ersten Gehalt kommt auch die erste Lohnabrechnung. Darauf steht, was vom Bruttogehalt für die gesetzliche Sozialversicherung abgezogen wird. Mit diesem Geld werden staatliche Sozialleistungen finanziert. Eine beispielhafte Lohnabrechnung von Auszubildenden als Automobilkaufleute im 1. Ausbildungsjahr in den alten Bundesländern zeigt das Schaubild in der linken Spalte.
Pflicht und Kür
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind Pflicht – für Angestellte und Arbeiter, aber auch schon für Auszubildende. Ausnahme: Wer die Versicherungspflichtgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung überschreitet, kann wählen, ob er freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleibt oder ob er eine private Kranken- und Pflegeversicherung wählt. Dazu muss man aber ein Mindesteinkommen jährlich verdienen, das über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze liegt und dieses Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren nachweisen können.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein. Die gesetzliche Sozialversicherung bietet einen Mindestschutz gegen wichtige existenzielle Risiken. Doch das System hat große Herausforderungen zu meistern, und Rundumschutz kann es nicht leisten.
Die eigene Zukunft zu sichern bedeutet deshalb in steigendem Maße, auch selbst die Initiative zu ergreifen, also zu überlegen, welche Risiken man tragen möchte und welche nicht, und dann aus eigener Tasche vorzusorgen. Das ist die Kür.
Um die Ursprünge der Sozialen Sicherung geht es auf der nächsten Seite.

Im Moment wird doch darüber diskutiert in der gesetzlichen Sozialversicherung das Solidarprinzip abzuschaffen und die Kopfpauschale einzuführen oder? Wie genau funktioniert das denn?







