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Betriebliche Altersversorgung
Tradition der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung hat eine lange Tradition in Deutschland. Schon Mitte des 19. Jahrhunderts richteten sozial engagierte Unternehmer wie Krupp, Siemens oder Zeiss freiwillig Hilfs- und Unterstützungskassen für ihre Arbeiter ein. Früher belohnten sie damit die geleistete Arbeit und Betriebstreue eines Arbeitnehmers. Heute werben große Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung vor allem um qualifizierte Arbeitskräfte.
Im traditionellen Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung bildet die betriebliche Altersvorsorge die zweite Säule. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen verlangen, dass Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse organisieren. Die Beiträge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Das Recht auf betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung. Sie können verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seiner monatlichen Gehaltsauszahlung. Der Arbeitgeber zahlt stattdessen diesen Betrag in eine betriebliche Altersversorgung ein. Maximal vier Prozent ihres Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) können Arbeitnehmer auf diese Weise für die Altersvorsorge anlegen.
Staatliche Förderung
Der Arbeitnehmer kann auch verlangen, dass die betriebliche Altersversorgung die Voraussetzungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge erfüllt – unabhängig davon, ob diese über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder auch einen Pensionsfonds als neu eingeführte Form der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen wird.
Damit gelten für die betriebliche und die private Altersvorsorge die gleichen Ausgangsvoraussetzungen. Die Arbeitnehmer können also wählen, ob sie die so genannte Riester-Rente zum Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge über den Betrieb oder über einen privaten Anbieter nutzen wollen.
Entgeltumwandlung – was ist das? Ihr erfahrt es auf der nächsten Seite.
Ich finde den Artikel super. Fabienne am 23.03.2010 / 10:22
Ich finde dieser Artikel zeigt super, dass man sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen sollte, sondern auch noch privat vorsorgen muss. Ich wusste garnicht, wieviele Möglichkeiten es da gibt...







