Neue Materialien

| Bild: Arbeitsblatt Risiko Berufsunfähigkeit |

Arbeitsblatt

Risiko Berufsunfähigkeit

[mehr]

| Bild: Cartoon: Arbeiten mit achtzig? |

Cartoon

Arbeiten mit achtzig?[mehr]

| Bild: ein rotes S |

Special


Wie wollen wir im Alter leben?
[mehr]

Schaubilder

Schaubild: Das Drei-Säulen-Modell Das Drei-Säulen-Modell
Bild vergrössern



Schaubild: Einkommensquellen im Alter Einkommensquellen im Alter
Bild vergrössern



Schaubild Generationenvertrag Der Generationenvertrag
Bild vergrössern



Schaubild Die Rentenformel Die Rentenformel
Bild vergrössern

Betriebliche Altersversorgung


Tradition der betrieblichen Altersversorgung


| Bild: Arbeit | Die betriebliche Altersversorgung hat eine lange Tradition in Deutschland. Schon Mitte des 19. Jahrhunderts richteten sozial engagierte Unternehmer wie Krupp, Siemens oder Zeiss freiwillig Hilfs- und Unterstützungskassen für ihre Arbeiter ein. Früher belohnten sie damit die geleistete Arbeit und Betriebstreue eines Arbeitnehmers. Heute werben große Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung vor allem um qualifizierte Arbeitskräfte.

Im traditionellen Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung bildet die betriebliche Altersvorsorge die zweite Säule. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen verlangen, dass Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse organisieren. Die Beiträge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Das Recht auf betriebliche Altersversorgung

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung. Sie können verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seiner monatlichen Gehaltsauszahlung. Der Arbeitgeber zahlt stattdessen diesen Betrag in eine betriebliche Altersversorgung ein. Maximal vier Prozent ihres Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) können Arbeitnehmer auf diese Weise für die Altersvorsorge anlegen.

Staatliche Förderung

Der Arbeitnehmer kann auch verlangen, dass die betriebliche Altersversorgung die Voraussetzungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge erfüllt – unabhängig davon, ob diese über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder auch einen Pensionsfonds als neu eingeführte Form der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen wird.

Damit gelten für die betriebliche und die private Altersvorsorge die gleichen Ausgangsvoraussetzungen. Die Arbeitnehmer können also wählen, ob sie die so genannte Riester-Rente zum Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge über den Betrieb oder über einen privaten Anbieter nutzen wollen.

mehr zur betrieblichen Altersversorgung

Entgeltumwandlung – was ist das? Ihr erfahrt es auf der nächsten Seite.
« vorherige Seite | 1 | 2 | 3 | nächste Seite »
Kommentar [2 Kommentare]

Bild mit Sicherheitscode
Bitte gib die fünf blauen Zeichen ein.
Fridolin von betrieblichen Altersvorsorge am 09.06.2010 / 08:55
Ich finde den Artikel super.
Fabienne am 23.03.2010 / 10:22
Ich finde dieser Artikel zeigt super, dass man sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen sollte, sondern auch noch privat vorsorgen muss. Ich wusste garnicht, wieviele Möglichkeiten es da gibt...