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Gesetzliche Rentenversicherung


Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung


| Bild: Junger Mann | Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten bei Erwerbsminderung und im Alter, kümmert sich um die Gesundheit der Berufstätigen (Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen) oder zahlt nach dem Tod des Beitragszahlers dessen Hinterbliebenen Rente.

Rehabilitation vor Rente

„Rehabilitation geht vor Rente“ ist ein wichtiges Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Leistungsspektrum umfasst daher auch Rehabilitationsmaßnahmen wie stationäre Reha-Maßnahmen in Spezialkliniken, verstärkt jetzt auch ambulante Reha sowie berufliche Reha-Maßnahmen (zum Beispiel Umschulung auf einen anderen Beruf). Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.

Rente wegen Erwerbsminderung

Viele Menschen scheiden schon vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus und bekommen „Frührente“, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Dabei sind viele der Arbeitnehmer noch nicht eingerechnet, die wegen eines Unfalls am Arbeitsplatz ausscheiden, ohne deshalb auch die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt zu haben. Denn die bekommen ihre Rente zunächst einmal von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frührente ist jedoch mager.

Seit der Rentenreform 2001 gibt es für die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen die bisherige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Neu geschaffen wurde eine Erwerbsminderungsrente mit insgesamt reduzierten Leistungen. In voller Höhe erhält diese aber nur, wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Betroffenen müssen jetzt eine nahezu unbegrenzte Verweisung auf andere Berufe hinnehmen, ohne Rücksicht auf ihren bisherigen Status.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben (Ausnahmen unter anderem bei Arbeitsunfällen, sie sind dabei auch noch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt). Damit ist klar: Die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit sind gravierend. Privater Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher sehr sinnvoll.

Man kann sich über einen eigenen Vertrag mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern oder eine entsprechende Zusatzversicherung zu einer privaten Renten-, Risiko- oder Kapitallebensversicherung abschließen. Im Schadensfall führt die private Berufsunfähigkeitsversicherung die bestehende Versicherung weiter und zahlt eine monatliche Rente, wenn dies vereinbart ist. Die Versicherungsleistung wird in der Regel bei einer mindestens fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit in der vereinbarten Höhe gezahlt.

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Renten für Hinterbliebene

Witwen- und Waisenrenten sollen verhindern, dass die Familie nach dem Tod eines Berufstätigen ohne Verdienst da steht. Halbwaisen würden von der Rentenversicherung eine „Halbwaisenrente“ bekommen, bis sie 18 Jahre alt sind. Wenn sie danach noch studieren oder eine andere Ausbildung machen, zahlt die Rentenversicherung die Rente bis zum 27. Geburtstag.

Der Generationenvertrag wird auf der nächsten Seite näher erklärt.
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Kommentar [1 Kommentar]

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Selina am 23.03.2010 / 11:11
Ich persönlich finde es garnicht so schlimm dass ich wahrscheinlich mal viel länger arbeiten muss als die Menschen das zur Zeit müssen. Immerhin werden die Menschen auch immer älter und deswegen ist das doch nur logisch oder? Aber Vorraussetzung dafür ist es natürlich, dass es auch genug Jobs gibt. Es ist ja sinnlos wenn man anstatt in Rente erstmal arbeitslos ist und dann in Rente kommt. Das macht ja dann auch keinen großen Unterschied.