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Special Sozialversicherung – 2010

Was heißt hier sozial?

Jugendliche
© Yavuz Arslan/
Christoph & Friends
Deutschland und seine Nachbarstaaten gehören zu den reichsten Ländern der Welt. Wie die meisten Länder der Europäischen Union (EU) hat auch Deutschland ein funktionierendes Sozialsystem, das die Menschen vor den Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter schützt. Dennoch wurde das Jahr 2010 zum „Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung in der EU“ erklärt. Der Verbesserungsbedarf ist groß.

 

 

Europäisches Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung

In jedem Jahr geben sich die Länder der Europäischen Union eine Aufgabe, für die sie sich mit Projekten und Aktionen engagieren, die auch in der Zukunft weiter wirken sollen. Im Jahr 2010 geht es um die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf europäischer Ebene und vor Ort. Das mag auf den ersten Blick seltsam wirken, da die europäischen Länder zu den reichsten der Welt gehören. Trotz Reichtum und sozialer Sicherheit leben in Europa jedoch fast 20 Prozent unter der Armutsgrenze oder können sich Essen, eine Wohnung, Kleider oder Bildung nicht leisten. In Zahlen sind es 80 Millionen Menschen – das sind etwa so viele, wie in Deutschland leben. Kinder sind am häufigsten gefährdet. Das trifft vor allem zu, wenn ihre Eltern keine Arbeit haben und der Staat nicht helfen kann.

Mit dem Europäischen Jahr gegen Armut und sozialer Ausgrenzung ruft die Europäische Kommission zu Solidarität der Europäer untereinander auf und möchte damit eine verbesserte soziale Sicherheit und Integration für jeden Einzelnen erreichen.

 

Sozialstaat Deutschland

Im Duden wird das Wort „sozial“ mit folgenden Begriffen umschrieben: die Gesellschaft, die Gemeinschaft betreffend, gesellschaftlich, gemeinnützig, wohltätig. Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetzt (Artikel 20, Absatz 1) ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Deshalb gibt es in Deutschland ein Sozialsystem, das nach dem so genannten Solidarprinzip funktioniert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Mit diesem Geld werden diejenigen unterstützt, die weniger oder gar nichts einzahlen können, weil ihre Mittel dürftig sind oder sie in Not geraten sind. „Einer für alle, alle für einen“ – das gilt zum Beispiel für die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung oder der Rentenversicherung. Wer mehr hat, zahlt auch mehr, allerdings nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn aber nicht mehr genug Menschen Arbeit haben und es immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge berufstätige Menschen gibt (demografischer Wandel), werden die Beiträge, die in die Sozialversicherungen eingezahlt werden, weniger. Ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben entsteht. Das Sozialsystem diesen Änderungen anzupassen ist auch Aufgabe des Staates. Er muss dafür sorgen, dass Kosten und Leistungen der sozialen Sicherung für jeden bezahlbar und erreichbar bleiben. Andererseits müssen die Bürgerinnen und Bürger stärker selbst aktiv werden und zum Beispiel mit privater Altersvorsorge Verantwortung für die eigene soziale Absicherung übernehmen.

Wie die soziale Sicherung in anderen Ländern der EU organisiert ist, erfahrt ihr auf der nächsten Seite.

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